Neues Urheberrecht: Die Auswirkungen auf Homepages
Das revidierte Urheberrechtsgesetz (URG) ist am 01. April 2020 in Kraft getreten und schützt neu grundsätzlich alle Fotos. Bei der Verwendung Fotos Dritter für die Homepage oder den Webshop braucht es somit stets die Erlaubnis des Urhebers – ansonsten können Straf- und zivilrechtliche Konsequenzen drohen.